Gymnasiale Oberstufe des Schulzentrums Carl von Ossietzky, Bremerhaven

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Förderkreis

Seit 1992 gibt es an unserer Schule einen Förderkreis, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, finanzielle Mittel für Vorhaben der Schule bereitzustellen, die sonst nicht verwirklicht werden könnten.

Der Förderkreis unterstützt einzelne Fächer durch die Anschaffung von Geräten oder durch die Verbesserung der Ausstattung. Er stiftet Preise für Sportveranstaltungen und Bücher für die Auszeichnung von Abiturienten, er beteiligt sich an Aktionen zur Verschönerung der Schule, er macht kulturelle Angebote in der Kleinen Weltbühne durch Zuschüsse möglich, kurz gesagt, er unterstützt die Schule bei vielfältigen Vorhaben, die aus Mitteln des regulären Schuletats nicht oder nur teilweise finanzierbar sind.

Vereinsvorsitzender ist Herr Thomas Domanski.

Der Vorstand des Förderkreises der CvO-GyO wurde am 16.1.2019 gewählt. Herr Domanski (1. Vorsitzender), Herr Beck (2. Vorsitzender), Herr Rode (Kassenwart), Herr Schmidt (Beisitzer), Frau Krüger (Beisitzerin), Herr Vathke (Beisitzer), Frau Zander-Knorr (Schriftführerin), Herr Ehlert (Beisitzer), Frau Peters (Beisitzerin), Herr Peters (Beisitzer)

Neben der materiellen Hilfe möchte der Förderkreis aber auch das Schulleben mitgestalten und den Kontakt zu Ehemaligen pflegen, indem er sich zum Beispiel organisatorisch und materiell an Schulfesten und Ehemaligenfeiern beteiligt.

Der Förderkreis hilft damit auch, die Schule in den gesellschaftlichen Alltag stärker einzubinden. Nach der Satzung des Förderkreises werden im einzelnen folgende Aufgaben und Ziele verfolgt:
⇒ Die Schulgemeinschaft, die Zusammenarbeit mit den Eltern und die Kontakte zu ehemaligen Schülerinnen und Schülern zu pflegen und zu intensivieren,
⇒ Beiträge zur Verbesserung der Ausstattung der Schule zu leisten,
⇒ Den Schüleraustausch, insbesondere mit dem Ausland im Sinne der Völkerverständigung und des kulturellen Austausches, zu unterstützen,
⇒ Öffentlichkeitsarbeit für die Schule zu betreiben.

Die gesamte Arbeit soll auch dem Andenken an Carl von Ossietzky gewidmet sein. Auch viele kleine Beiträge ergeben ein Ganzes, das uns in die Lage versetzt, unsere Zielsetzungen zu realisieren. – Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist anerkannt, Mitgliedsbeiträge und Spenden sind daher von der Steuer absetzbar.

Der Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft beträgt 20 Euro, Schülerinnen/Schüler, Studierende, Auszubildende, BuFDis und FSJler bezahlen 6 Euro im Jahr. Eine Beitrittserklärung kann aus rechtlichen Gründen nur auf postalischem Weg abgegeben werden (Unterschrift erforderlich). Anmeldeformulare gibt es hier: Eintritt Förderkreis CvO GyO, wir schicken Ihnen auch gern eines zu. Wenden Sie sich dazu wie auch in allen anderen Belangen, die den Förderkreis betreffen, an Frau Wieczorek (Sekretariat).

Telefon: 0471 – 391 391 30
Fax: 0471 – 391 391 39
E-Mail: cvo.gyo [at] schule.bremerhaven.de
Post: Schulzentrum Carl von Ossietzky – GyO
Schiffdorfer Chaussee 97
27574 Bremerhaven

Bankverbindung:

Konto: Elbe-Weser Sparkasse

IBAN: DE20 2925 0000 0001 1065 54

BIC SWIFT: BRLADE21BRS

Vielen Dank an unseren Kassenwart Herrn Rode vom Förderkreis der CvO GyO, der uns bei der Scheckübergabe vertrat.

DSGOV-Infos Förderkreis CvO-GyO Bremerhaven e.V., 24-05-2018

S A T Z U N G

Satzung-Förderkreis-CvO-GyO-3-12-14

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen Förderkreis Schulzentrum Carl von Ossietzky (GyO) und hat seinen Sitz in Bremerhaven.

§ 2 Gemeinnützigkeit und Vereinszweck

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke) der Abgabenordnung.

2. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3. Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

– Förderung außerordentlicher, nichtunterrichtlicher Projekte und Veranstaltungen, vor allem erzieherischer und jugendpflegerischer Art.

– Unterstützung von Fahrten und Heimaufenthalten, welche der Fortbildung dienen und sozialpädagogischen Charakter haben.

– Beschaffung von Ausstattungsgegenständen und anderen Mitteln, die dem Wohle der Schule dienen und nicht aus Haushaltsmitteln finanziert werden.

– Förderung von sonstigen Maßnahmen, die im Interesse der Schule liegen.

– Pflege der Verbundenheit von Lehrern, Schülern, Eltern, Ehemaligen und Freunden der Schule untereinander und mit der Schule.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede geschäftsfähige natürliche Person sowie jede juristische Person sein, die den Vereinszweck anerkennt. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist an den Vorstand zu richten. Die Mitglieder haben gleiche Rechte und in der Mitgliederversammlung je eine Stimme.

2. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, Ausschluss, Tod, Vermögensverfall oder Auflösung des Mitglieds. Der Austritt ist nur zum Ende des Geschäftsjahres mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich.

3. Der Ausschluss kann aus wichtigem Grund erfolgen.

4. Ausscheidende und ausgeschlossene Mitglieder haben keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen.

§ 4 Organe

1. Organe des Vereins sind Mitgliederversammlung und Vorstand.

2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet innerhalb des Geschäftsjahres mindestens einmal statt. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung schriftlich mit einer Einberufungsfrist von drei Wochen anberaumt. Sie wird von dem/der Vorsitzenden geleitet, bei dessen/deren Verhinderung von einem/einer Stellvertreter/Stellvertreterin. Sie wählt den Vorstand und eine Kassenprüferin/ einen Kassenprüfer. Die Mitgliederversammlung nimmt den Geschäfts- und Kassenbericht des Vorstandes entgegen und erteilt Entlastung. Sie entscheidet über den Ausschluss von Mitgliedern und ist zuständig für Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins. Beschlüsse werden – abgesehen von der Bestimmung des § 6 mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von dem/der Vorsitzenden, im Falle seiner/ihrer Abwesenheit von einem anderen Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.

3. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart/der Kassenwartin, dem Schriftführer/der Schriftführerin und bis zu sieben Beisitzern/Beisitzerinnen. Im Vorstand sollten folgende Gruppen vertreten sein: Schüler/ innen, Eltern, Lehrer/ innen, ehemalige Schüler/ innen. Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern. Beschlüsse des Vorstandes werden mit der Mehrheit seiner Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des / der Vorsitzenden. – Vorstand im Sinne des BGB sind der / die Vorsitzende und der / die stellvertretende Vorsitzende.

§ 5 Geschäftsjahr und Beiträge

Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 6 Satzungsänderungen und Auflösung

1. Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins können nur auf einer Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder beschlossen werden; bei Beschlussunfähigkeit entscheidet in einer neu einzuberufenden Versammlung die Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Diese Versammlung muss spätestens innerhalb von vier Wochen nach der ersten, beschlussunfähigen Versammlung mit einer Einberufungsfrist von ebenfalls vierzehn Tagen gemäß § 6 stattfinden.

2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Förderkreis Schulzentrum Carl von Ossietzky (Oberschule), der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Diese Satzung trat am 22.09.1992 in Kraft und wurde am 14.01.1993 geändert und am 03.12.2014.

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